
Das Recht auf Bildung wurde schon 1948 in Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgehalten. Die Eltern haben darin ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.
Beim Weltkindergipfel 2002 forderten die Kinder des Kinderforums in ihrem Appell, dass sie eine kindergerechte Welt erleben, in der die Schule so gestaltet ist, dass Kinder mit Freude lernen. Die Kinder formulierten prägnant: „Wir sind keine Ausgaben, sondern Investitionen.“
In diesem Sinne, ist es an der Zeit eine kindgerechte Bildung einzufordern.
Am Abend des 6. Juni 2009 wurde auf der 6. Konferenz der Zivilgesellschaft von Frau Margarete BEINSTEIN (Vorsitzende des Vereins Schüler in Not) und Frau Martina SCHUBERT (Obfrau des Forums zur Förderung der Selbstständigkeit) der Antrag für die Initiative „Das Recht auf die richtige Bildung – ein Menschenrecht!“ eingebracht.